Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist für uns Bürger "das" Rechtsinstrument in der EU, um (fast) alles möglich zu machen.

„Während nur 7% der Bürger innerhalb der EU mobil sind, finden 80% dieser Mobilität in Grenzregionen statt“, so unterstreicht Andreas Kiefer, Generalsekretär des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, die zunehmende Bedeutung der Grenzregionen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit gilt nicht erst seit gestern als Allheilmittel gegen die Nachteile, die sich für Randregionen aus ihrer peripheren Lage ergeben. Der Blick über die Staatsgrenze ließ neue Räume mit gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen entstehen.

In der Praxis bremsten aber lange Zeit rechtliche und bürokratische Hürden die Kooperationen aus, so dass erst seit 2006 mit einem neuen Rechtsinstrument der EU innovative Wege offen stehen. Seitdem können Gebietskörperschaften beiderseits der Grenze einen EVTZ gründen. Ihre Kooperation erhält damit einen festen rechtlichen Rahmen, ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und verfügt über Organe, eine Satzung sowie feste Finanzierung.

Zu Beginn haben sich immer wieder Verzögerungen aus den komplexen Gründungsverfahren ergeben. Daher schreckten in den ersten Jahren viele Gebietskörperschaften vor der Errichtung eines gemeinsamen EVTZ zurück. Bis Ende 2014 hat sich aber ein zunehmend schnellerer Anstieg gezeigt, mit inzwischen 48 registrierten EVTZ. Dies beweist, dass die Vorteile eines EVTZ inzwischen allgemein geschätzt werden. Es sind vor allem die lokalen Interessen der Bürger, die im Mittelpunkt stehen. Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit, gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen oder die Einbindung jedes einzelnen Bürgers durch partizipative Demokratie sind einige von zahlreichen Schlagwörtern, die einen EVTZ kennzeichnen können.

Jeder EVTZ ist einzigartig und ein Spiegel seines Territoriums. Denn jeder EVTZ muss sich ein auf sein Gebiet abgestimmtes Ziel, seine Struktur und Arbeitsweise sowie ein konkretes Arbeitsprogramm geben. Die Vorgaben der diesbezüglichen EU-Verordnung sind absichtlich weit gefasst und an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar. Die rechtlich größte Hürde stellt jedoch die Voraussetzung dar, dass alle Gebietskörperschaften, die den EVTZ gründen, nach ihrem innerstaatlichen Recht über dieselben Kompetenzen verfügen müssen. Nur wenn alle Mitglieder eines EVTZ z.B. den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Gebiet regeln dürfen, kann auch ein grenzüberschreitendes Projekt zum ÖPNV realisiert werden.

Die EU möchte mit dem Rechtsinstrument EVTZ den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in ihren Mitgliedstaaten fördern. So die EU Verordnung. Aber die Zusammenarbeit geht viel weiter und führt von purer Kooperation zu einer echten Integration seiner Bürger.

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